DienstleistungBestimmungen für das Führen eines Mofas

Für das Führen von Mofas ist grundsätzlich eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Diese Prüfbescheinigung ist begrifflich keine Fahrerlaubnis im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung, sie darf daher nicht mit der Fahrerlaubnisklasse M (Kleinkrafträder) verwechselt werden.

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Weitere Informationen:

Definition eines Mofas
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung):

Mofas sind einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbel -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich, sofern der Fahrer in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Weiterhin benötigen Personen die vor dem 1. 4.1965 geboren sind, keine Mofa-Prüfbescheinigung. Das Mindestalter für das Führen eines Mofas beträgt 15 Jahre.

Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung müssen eine theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen. Im Einzelnen muss die theoretische Ausbildung mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten und die praktische mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten betragen. Diese Ausbildung erfolgt in der Regel bei Fahrschulen. In Einzelfällen kann diese Ausbildung auch in Schulen absolviert werden.

Die Durchführung der Prüfung und die Ausstellung der Mofa-Prüfbescheinigung erfolgt in Bayern durch den TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH, München mit seinen Prüfstellen (unter anderem in Miltenberg oder Aschaffenburg).

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
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    Veterinäramt
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    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
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